Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach § 3 der 42. BImSchV eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb dieser Anlagen. Die Gefährdungsbeurteilung wird zwei Jahre nach der Erstellung im Zuge einer Risikoanalyse und  -Bewertung überprüft. Zusätzlich muss regelmäßig alle fünf Jahre eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs z. B. durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgen.

VDI 2052 & BGR 111

Die Richtlinie VDI 2052 formuliert als Stand der Technik die zeitlich definierte Inspektion von Bauteilen sowie der Unverzichtbarkeit einer technischen Reinigung der Anlagen. Hierdurch soll neben dem hygienischen Betrieb der Anlage, vor allem der Brandschutz gewährleistet werden. Durch die Ablagerungen von Fett-Wasser-Molekülen entsteht eine sehr gefährliche Brandlast, der im Fall eines Brands nur sehr schwer oder überhaupt nicht mehr zu löschen ist.

Wartungsarbeiten an RLT-Anlagen sind gemäß dem bekannten Einheitsblatt VDMA 24186-0 und -1 durchzuführen, es sei denn, der Betrieb benötigt kürzere Wartungsinterwalle. Betriebsstunden sowie durchgeführte Wartungsarbeiten müssen aufgezeichnet werden, wobei die von den Herstellern und Lieferanten vorgeschlagenen Wartungsangaben zu berücksichtigen sind. Die Funktionalität der Sicherheitseinrichtungen und der Kontrollleuchten sind periodisch zu prüfen.

Der Beladungsendzustand der Feinstaubfilter ist durch eine Warneinrichtung zu melden. Aktivkohlefilter sind mindestens zweimal pro Jahr durch einen Sachkundigen auf ihre geruchsabscheidende Wirkung zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Küchenlüftungsdecken und ihre Komponenten sind monatlich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann. Einrichtungen der Abluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.

VDI 6022

Für den hygienegerechten Betrieb sowie Instandhaltung von RLT-Anlagen sind gemäß ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich. Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Räume, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.

Diese Richtlinie gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können.

Alle Hygieneuntersuchungen müssen dokumentiert werden und sind bei Betreiber zu archivieren. Eine Hygieneinspektion ist bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung alle drei Jahre, bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Kanälen alle zwei Jahre durchzuführen.

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David Wambolt
Abteilungsleitung Facility Services

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